Rechtsprechung
VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.314 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nutzung der eingeführten qualifizierten elektronischen Signatur als beamtenrechtliche Dienstleistungspflicht; Dienstliche Anordnung als Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Sebstbestimmung
- rewis.io
Einführung der qualifizierten elektronischen Signatur in Behörde
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nutzung der eingeführten qualifizierten elektronischen Signatur als beamtenrechtliche Dienstleistungspflicht; Dienstliche Anordnung als Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Sebstbestimmung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 11.10.2013 - M 21 K 12.460
- VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.314
Papierfundstellen
- NJW 2016, 665
- NVwZ-RR 2016, 189
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (17)
- VGH Bayern, 02.11.2011 - 6 CE 11.1346
Bundesbeamtenrecht; dienstliche Anordnung; gemischte dienstlich-persönliche …
Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.314
Ein Antrag des Klägers auf vorläufigen Rechtsschutz blieb ohne Erfolg (VG München, B.v. 1.6.11 - M 21 E 11.2385 - juris; BayVGH, B.v. 2.11.11 - 6 CE 11.1346 - juris; BVerfG, B.v. 12.3.12 - 2 BvR 2607/11 - juris).(1) Diese Erwägungen begegnen, wie das Verwaltungsgericht unter Verweis auf die Entscheidung des Senats vom 2. November 2011 - 6 CE 11.1346 - (juris) ausführt, nicht deshalb rechtlichen Bedenken, weil § 5 Abs. 2 der Verordnung über die elektronische Aktenführung bei dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof in der bis 11. November 2013 geltenden Fassung vom 1. März 2010 (BGBl I S. 83 - EAPatV a.F.) auf der Grundlage des § 28 PatG geregelt hat, dass ein elektronisches Dokument des Patentamts unterzeichnet wird, indem der Name der unterzeichnenden Person eingefügt und - lediglich - eine fortgeschrittene elektronische Signatur an das Dokument angebracht wird.
Auch der vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Beschluss des Senats vom 2. November 2011 - 6 CE 11.1346 - beruht nicht auf dem vom Kläger behaupteten Schluss.
- BVerfG, 12.03.2012 - 2 BvR 2606/11
Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine an …
Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.314
Ein Antrag des Klägers auf vorläufigen Rechtsschutz blieb ohne Erfolg (VG München, B.v. 1.6.11 - M 21 E 11.2385 - juris; BayVGH, B.v. 2.11.11 - 6 CE 11.1346 - juris; BVerfG, B.v. 12.3.12 - 2 BvR 2607/11 - juris).Soweit der Kläger meint, der zu den fachgerichtlichen Entscheidungen im Eilverfahren ergangene Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 2012 - 2 BvR 2606/11 und 2 BvR 2607/11 - enthielte den Rechtssatz, dass ihm der Rechtsweg zu den obersten Bundesgerichten eröffnet werden müsse, irrt er.
- BGH, 31.05.2011 - II ZR 141/09
Dritter Börsengang - Haftung der KfW gegenüber der Deutschen Telekom
Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.314
Die Haftungsfreistellung beinhaltet auch die Auseinandersetzung mit einem etwaigen Anspruchsteller über Bestand und Höhe der geltend gemachten Forderung, auch wenn die Forderung nicht bestehen sollte (vgl. BGH, U.v. 31.5.2011 - II ZR 141/09 - juris Rn. 51; Nr. 1.11. Abs. 1 Satz 3 der Anlage 4).
- BVerwG, 16.04.2012 - 4 B 29.11
Darlegungslast der Gemeinde für Unwirksamkeit einer früheren Fassung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.314
Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, B.v. 16.4.2012 - 4 B 29.11 - BayVBl 2012, 640;… BayVGH, B.v. 6.11.2012 - 6 ZB 12.187 - juris Rn. 19). - VGH Bayern, 06.11.2012 - 6 ZB 12.187
Erschließungsbeitragsrecht; (Teil-)Hauptsacheerledigung; Begründung des …
Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.314
Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerwG, B.v. 16.4.2012 - 4 B 29.11 - BayVBl 2012, 640; BayVGH, B.v. 6.11.2012 - 6 ZB 12.187 - juris Rn. 19). - BVerwG, 26.11.2013 - 8 B 20.13
Revisibilität von Mängeln des Verwaltungsverfahrens
Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.314
Die verfahrensrechtlichen Grenzen zulässiger Sachverhalts- und Beweiswürdigung können erst dann überschritten sein, wenn das Verwaltungsgericht nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen (vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2013 - 8 B 20.13 - juris Rn. 14;… a.A. BVerwG, B.v. 22.12.1998 - 10 B 2.98 - juris Rn. 3, wonach ein Verstoß gegen die allgemeinen Auslegungs-, Erfahrungs- und Denkgesetze nicht das gerichtliche Verfahren, sondern die Anwendung des materiellen Rechts betrifft). - VGH Bayern, 31.08.2015 - 6 ZB 15.36
Bundesbeamtenrecht; Untersuchungsanordnung; Begründung; erhebliche …
Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.314
Die divergierenden Sätze müssen einander so gegenübergestellt werden, dass die Abweichung erkennbar wird (vgl. BayVGH, B.v. 31.8.2015 - 6 ZB 15.36 - juris Rn. 17 m.w.N.). - BVerwG, 22.12.1998 - 10 B 2.98
Keine grundsätzliche Bedeutung, wenn Rechtsfrage nicht entscheidungserheblich - …
Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.314
Die verfahrensrechtlichen Grenzen zulässiger Sachverhalts- und Beweiswürdigung können erst dann überschritten sein, wenn das Verwaltungsgericht nach seiner Rechtsauffassung entscheidungserheblichen Akteninhalt übergeht oder aktenwidrige Tatsachen annimmt, oder wenn die von ihm gezogenen tatsächlichen Schlussfolgerungen gegen die Denkgesetze verstoßen (…vgl. BVerwG, B.v. 26.11.2013 - 8 B 20.13 - juris Rn. 14; a.A. BVerwG, B.v. 22.12.1998 - 10 B 2.98 - juris Rn. 3, wonach ein Verstoß gegen die allgemeinen Auslegungs-, Erfahrungs- und Denkgesetze nicht das gerichtliche Verfahren, sondern die Anwendung des materiellen Rechts betrifft). - BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.314
Dieses Recht gewährleistet die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (BVerfG, U.v. 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 u.a. - BVerfGE 65, 1/41 ff.;… B.v. 29.9.2013 - 2 BvR 939/13 - juris Rn. 13). - BVerwG, 02.03.2006 - 2 C 3.05
Legalitäts-, Neutralitäts-, Repräsentationsfunktion der Polizeiuniform; …
Auszug aus VGH Bayern, 24.09.2015 - 6 ZB 14.314
Bei der Beurteilung der Eignung und Erforderlichkeit steht dem Dienstherrn ein gerichtlich nur begrenzt nachprüfbarer Einschätzungsspielraum zu, dessen inhaltliche Reichweite insbesondere von der Schwere und Intensität des jeweiligen Eingriffs abhängt (vgl. BVerwG, U.v. 2.3.2006 - 2 C 3.05 - juris Rn. 21). - BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99
Genetischer Fingerabdruck I
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
- BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 270/12
Verpflichtung zur Nutzung einer elektronischen Signaturkarte
- BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
- BVerfG, 29.09.2013 - 2 BvR 939/13
DNA-Analyse (Entnahme von Körperzellen; molekulargenetische Untersuchung; …
- BVerwG, 21.06.2007 - 2 C 3.06
Genehmigungsfreie Nebentätigkeit, Anzeigepflicht; Recht auf informationelle …
- BPatG, 19.02.2014 - 19 W (pat) 16/12
Elektrischer Winkelstecker II - Patentbeschwerdeverfahren - "Elektrischer …
- VG Mainz, 15.11.2019 - 4 K 32/19
Beamtenrechtliche Pflichten; Beachtung der Leitsätze für private Finanzgeschäfte
Zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung bedarf es auch der Anpassung an sich verändernde Bedürfnisse der öffentlichen Verwaltung wie auch den Wandel sozialer Wertvorstellungen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 24. September 2015 - 6 ZB 14.314 -, juris Rn. 10 zur Pflicht aus § 61 Abs. 1 Satz 1 BBG).Dabei ist zu berücksichtigen, dass Beamte einer besonderen Pflichtenbindung unterliegen, aufgrund derer sie Beschränkungen bei der Grundrechtsausübung aus Rücksicht auf dienstliche Belange hinnehmen müssen (BVerwG…, Urteil vom 21. Juni 2007 - 2 C 3/06 -, juris Rn. 17; BayVGH, Beschluss vom 24. September 2015 - 6 ZB 14.314 -, juris Rn. 10).
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.2020 - 10 A 10105/20
Beamtenrechtliche Verbindlichkeit der Leitsätze der Deutschen Bundesbank über …
Dies gilt im Hinblick auf die in den §§ 61 und 62 BBG normierten Pflichten insbesondere deshalb, weil sie keinen statischen Inhalt haben, sondern an die sich verändernden gesellschaftlichen Verhältnisse und damit gleichzeitig an die sich wandelnden Bedürfnisse der öffentlichen Verwaltung zur Gewährleistung ihrer Funktionsfähigkeit anzupassen sind (…vgl. Schütz/Maiwald, BeamtR, Kommentar, 181. AL Dezember 2018, Rn. 3 vor §§ 33-53 BeamtStG;… Battis, BBG § 61 Rn. 2, beck-online; BayVGH, Beschluss vom 24. September 2015 - 6 ZB 14.314 - juris Rn. 10).Zwar ist dem Kläger zuzugeben, dass Eingriffe durch den Dienstherrn, die ihn in seiner grundrechtlich geschützten persönlichen Sphäre außerhalb des Dienstes treffen, grundsätzlich einer besonderen Rechtfertigung bedürfen und insbesondere verhältnismäßig sein müssen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 24. September 2015, a.a.O.).
- VG München, 11.10.2022 - M 21a K 22.2292
Leitsätze der Deutschen Bundesbank zur Insiderprävention auf Bankprüfer der …
Die Beamtenpflichten des § 61 Abs. 1 BBG haben gerade keinen statischen Inhalt; zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung bedarf es auch der Anpassung an sich verändernde Bedürfnisse der öffentlichen Verwaltung (vgl. BayVGH, B.v. 24.9.2015 - 6 ZB 14.314 - juris Rn. 10 zur Pflicht aus § 61 Abs. 1 Satz 1 BBG).